Konkret: Erkennung einer Bestandsgefährdung nach StaRUG

Die Erkennung einer Bestandsgefährdung im Sinne des StaRUG erfolgt durch eine systematische, fortlaufende Überwachung und Bewertung der Unternehmensrisiken. Der Prozess kombiniert qualitative und quantitative Methoden und muss fest in die Unternehmensorganisation integriert sein.

🧭 Wesentliche Schritte zur Erkennung

✅ 1. Implementierung eines Früherkennungssystems

  • Verpflichtend für haftungsbeschränkte Unternehmen (z. B. GmbHs, AGs)
  • System muss individuell auf Größe, Branche und Geschäftsmodell abgestimmt sein

✅ 2. Regelmäßige Risikoanalyse und Risikoaggregation

  • Identifikation von Einzelrisiken (z. B. Markt-, Kredit-, Liquiditäts-, operative Risiken)
  • Analyse der Wechselwirkungen durch Risikoaggregation (z. B. Monte-Carlo-Simulationen)
  • Aggregierte Insolvenzwahrscheinlichkeit > 5–10 % gilt als Indikator für Bestandsgefährdung

✅ 3. Messung anhand von Kennzahlen und Frühindikatoren

  • Überwachung finanzieller Kennzahlen: Liquidität, Eigenkapitalquote, Cashflow, Kredit-Covenants
  • Festlegung von Schwellenwerten (z. B. Liquiditätsgrad, Verschuldungsgrad)
  • Frühindikatoren: Kundenverhalten, Auftragseingang, Markttrends, Rating-Verschlechterung („B-“ oder schlechter)

✅ 4. Fortlaufende Überwachung und Aktualisierung

  • Risikoanalyse muss dynamisch sein – keine jährliche Einmalprüfung!
  • Laufende Aktualisierung bei veränderten Rahmenbedingungen
  • Sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen und Entscheidungen

✅ 5. Rechtzeitige Einleitung von Gegenmaßnahmen

  • Bei kritischer Bestandsgefährdung: sofortige Maßnahmen und Information des Aufsichtsorgans
  • Mögliche Maßnahmen: Restrukturierungsplan, Gläubigerverhandlungen, Investitionsstopp, Kostenmanagement

📊 Praxisbeispiele und Indikatoren

IndikatorTypische Schwelle
Liquiditätsreichweite5–10 %
Rating„B-“ oder schlechter
Kredit-Covenants verletztKündigungsrechte aktiviert
Negative Eigenkapitalquote< 0 %
Operative PlanabweichungenWiederkehrende Verluste

🧾 Zusammenfassung

Die Bestandsgefährdung nach StaRUG wird durch eine laufende, systematische Analyse und Aggregation der Unternehmensrisiken erkannt. Liegen erhebliche aggregierte Risiken vor – etwa eine erhöhte Insolvenzwahrscheinlichkeit, finanzielle Schieflage oder Verletzung von Kreditauflagen –, sind unverzüglich Gegenmaßnahmen einzuleiten.

🔗 Quellen

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