Der Begriff Bestandsgefährdung im Sinne des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) beschreibt eine kritische Unternehmenslage: Das Risiko, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist, ist so hoch, dass die Geschäftsleitung die Krise nicht mehr ohne externe Unterstützung (z. B. durch Gläubiger oder Eigentümer) bewältigen kann[2][3][5].
🔍 Was bedeutet das konkret?
- Schwere Krisen im Fokus:
Geschäftsleiter*innen müssen bestandsgefährdende Entwicklungen – also Krisen mit existenzbedrohender Wirkung – frühzeitig erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten[2][3][5]. - Keine Insolvenz, aber nah dran:
Die Bestandsgefährdung ist kein Insolvenzgrund, sondern ein kritischer Vorlauf, in dem das Unternehmen bereits erheblich gefährdet ist („Gefährdungswahrscheinlichkeit“)[2][3]. - Risikoaggregation entscheidend:
Meist ist es nicht ein einzelnes Risiko, sondern die Kombination mehrerer Risiken (z. B. Planabweichungen, Verluste, Covenants-Brüche), die den Bestand gefährdet[2][5]. - Gefährdungsschwelle definieren:
Das Überwachungsgremium (z. B. Aufsichtsrat) legt fest, ab wann der Bestand als gefährdet gilt. Ab dieser Schwelle sind sofortige Maßnahmen erforderlich – inklusive Information des Gremiums[2][3]. - Quantitative Bewertung:
Die Einschätzung erfolgt regelmäßig durch Kennzahlenbasierte Risikoanalysen, oft mithilfe von Simulationen zur Ermittlung der Gefährdungswahrscheinlichkeit[2][3].
📌 Beispielhafte Anwendung:
Wenn sich durch kumulierte Risiken eine Gefährdungswahrscheinlichkeit oberhalb eines definierten Schwellenwerts ergibt, ist die Geschäftsleitung verpflichtet, aktiv zu werden und Krisenabwehrmaßnahmen einzuleiten[2][3][5].
✅ Pflichten der Geschäftsleitung gemäß StaRUG:
- Aufbau eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen
- Kontinuierliche Überwachung und Bewertung der Risikolage
- Einleitung geeigneter Maßnahmen bei Überschreiten der Gefährdungsschwelle
- Unverzügliche Information des Überwachungsgremiums bei kritischer Gefährdung[2][3][5]
🧭 Fazit:
Die Bestandsgefährdung nach StaRUG ist ein Frühwarnsignal: Sie zeigt an, dass der Fortbestand eines Unternehmens signifikant gefährdet ist – meist durch eine Summe verschiedener Risiken. Ziel ist es, rechtzeitig gegenzusteuern, bevor Insolvenzgründe wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten[2][3][5].