Erfahre, was Bestandsgefährdung im Sinne des StaRUG bedeutet, wie Unternehmen Risiken frühzeitig erkennen und welche Pflichten Geschäftsleiter haben, um existenzbedrohende Entwicklungen rechtzeitig zu bewältigen.

Bestandsgefährdung im Sinne des StaRUG: Frühwarnstufe für Unternehmen

Der Begriff Bestandsgefährdung im Sinne des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) beschreibt eine kritische Unternehmenslage: Das Risiko, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist, ist so hoch, dass die Geschäftsleitung die Krise nicht mehr ohne externe Unterstützung (z. B. durch Gläubiger oder Eigentümer) bewältigen kann[2][3][5].

🔍 Was bedeutet das konkret?

  • Schwere Krisen im Fokus:
    Geschäftsleiter*innen müssen bestandsgefährdende Entwicklungen – also Krisen mit existenzbedrohender Wirkung – frühzeitig erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten[2][3][5].
  • Keine Insolvenz, aber nah dran:
    Die Bestandsgefährdung ist kein Insolvenzgrund, sondern ein kritischer Vorlauf, in dem das Unternehmen bereits erheblich gefährdet ist („Gefährdungswahrscheinlichkeit“)[2][3].
  • Risikoaggregation entscheidend:
    Meist ist es nicht ein einzelnes Risiko, sondern die Kombination mehrerer Risiken (z. B. Planabweichungen, Verluste, Covenants-Brüche), die den Bestand gefährdet[2][5].
  • Gefährdungsschwelle definieren:
    Das Überwachungsgremium (z. B. Aufsichtsrat) legt fest, ab wann der Bestand als gefährdet gilt. Ab dieser Schwelle sind sofortige Maßnahmen erforderlich – inklusive Information des Gremiums[2][3].
  • Quantitative Bewertung:
    Die Einschätzung erfolgt regelmäßig durch Kennzahlenbasierte Risikoanalysen, oft mithilfe von Simulationen zur Ermittlung der Gefährdungswahrscheinlichkeit[2][3].

📌 Beispielhafte Anwendung:

Wenn sich durch kumulierte Risiken eine Gefährdungswahrscheinlichkeit oberhalb eines definierten Schwellenwerts ergibt, ist die Geschäftsleitung verpflichtet, aktiv zu werden und Krisenabwehrmaßnahmen einzuleiten[2][3][5].

✅ Pflichten der Geschäftsleitung gemäß StaRUG:

  • Aufbau eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen
  • Kontinuierliche Überwachung und Bewertung der Risikolage
  • Einleitung geeigneter Maßnahmen bei Überschreiten der Gefährdungsschwelle
  • Unverzügliche Information des Überwachungsgremiums bei kritischer Gefährdung[2][3][5]

🧭 Fazit:

Die Bestandsgefährdung nach StaRUG ist ein Frühwarnsignal: Sie zeigt an, dass der Fortbestand eines Unternehmens signifikant gefährdet ist – meist durch eine Summe verschiedener Risiken. Ziel ist es, rechtzeitig gegenzusteuern, bevor Insolvenzgründe wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten[2][3][5].

Quellen:

  1. K1.de – Haftung der Geschäftsleiter
  2. Werner Gleissner – Auswirkungen auf Risikomanagement und Sanierung
  3. Wikipedia – StaRUG
  4. RiskNET – Risikofrüherkennung
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