Konkret: Erkennung einer Bestandsgefährdung nach StaRUG

Die Erkennung einer Bestandsgefährdung im Sinne des StaRUG erfolgt durch eine systematische, fortlaufende Überwachung und Bewertung der Unternehmensrisiken. Der Prozess kombiniert qualitative und quantitative Methoden und muss fest in die Unternehmensorganisation integriert sein.

🧭 Wesentliche Schritte zur Erkennung

✅ 1. Implementierung eines Früherkennungssystems

  • Verpflichtend für haftungsbeschränkte Unternehmen (z. B. GmbHs, AGs)
  • System muss individuell auf Größe, Branche und Geschäftsmodell abgestimmt sein

✅ 2. Regelmäßige Risikoanalyse und Risikoaggregation

  • Identifikation von Einzelrisiken (z. B. Markt-, Kredit-, Liquiditäts-, operative Risiken)
  • Analyse der Wechselwirkungen durch Risikoaggregation (z. B. Monte-Carlo-Simulationen)
  • Aggregierte Insolvenzwahrscheinlichkeit > 5–10 % gilt als Indikator für Bestandsgefährdung

✅ 3. Messung anhand von Kennzahlen und Frühindikatoren

  • Überwachung finanzieller Kennzahlen: Liquidität, Eigenkapitalquote, Cashflow, Kredit-Covenants
  • Festlegung von Schwellenwerten (z. B. Liquiditätsgrad, Verschuldungsgrad)
  • Frühindikatoren: Kundenverhalten, Auftragseingang, Markttrends, Rating-Verschlechterung („B-“ oder schlechter)

✅ 4. Fortlaufende Überwachung und Aktualisierung

  • Risikoanalyse muss dynamisch sein – keine jährliche Einmalprüfung!
  • Laufende Aktualisierung bei veränderten Rahmenbedingungen
  • Sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen und Entscheidungen

✅ 5. Rechtzeitige Einleitung von Gegenmaßnahmen

  • Bei kritischer Bestandsgefährdung: sofortige Maßnahmen und Information des Aufsichtsorgans
  • Mögliche Maßnahmen: Restrukturierungsplan, Gläubigerverhandlungen, Investitionsstopp, Kostenmanagement

📊 Praxisbeispiele und Indikatoren

IndikatorTypische Schwelle
Liquiditätsreichweite5–10 %
Rating„B-“ oder schlechter
Kredit-Covenants verletztKündigungsrechte aktiviert
Negative Eigenkapitalquote< 0 %
Operative PlanabweichungenWiederkehrende Verluste

🧾 Zusammenfassung

Die Bestandsgefährdung nach StaRUG wird durch eine laufende, systematische Analyse und Aggregation der Unternehmensrisiken erkannt. Liegen erhebliche aggregierte Risiken vor – etwa eine erhöhte Insolvenzwahrscheinlichkeit, finanzielle Schieflage oder Verletzung von Kreditauflagen –, sind unverzüglich Gegenmaßnahmen einzuleiten.

🔗 Quellen

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Erfahre, was Bestandsgefährdung im Sinne des StaRUG bedeutet, wie Unternehmen Risiken frühzeitig erkennen und welche Pflichten Geschäftsleiter haben, um existenzbedrohende Entwicklungen rechtzeitig zu bewältigen.

Bestandsgefährdung im Sinne des StaRUG: Frühwarnstufe für Unternehmen

Der Begriff Bestandsgefährdung im Sinne des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) beschreibt eine kritische Unternehmenslage: Das Risiko, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist, ist so hoch, dass die Geschäftsleitung die Krise nicht mehr ohne externe Unterstützung (z. B. durch Gläubiger oder Eigentümer) bewältigen kann[2][3][5].

🔍 Was bedeutet das konkret?

  • Schwere Krisen im Fokus:
    Geschäftsleiter*innen müssen bestandsgefährdende Entwicklungen – also Krisen mit existenzbedrohender Wirkung – frühzeitig erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten[2][3][5].
  • Keine Insolvenz, aber nah dran:
    Die Bestandsgefährdung ist kein Insolvenzgrund, sondern ein kritischer Vorlauf, in dem das Unternehmen bereits erheblich gefährdet ist („Gefährdungswahrscheinlichkeit“)[2][3].
  • Risikoaggregation entscheidend:
    Meist ist es nicht ein einzelnes Risiko, sondern die Kombination mehrerer Risiken (z. B. Planabweichungen, Verluste, Covenants-Brüche), die den Bestand gefährdet[2][5].
  • Gefährdungsschwelle definieren:
    Das Überwachungsgremium (z. B. Aufsichtsrat) legt fest, ab wann der Bestand als gefährdet gilt. Ab dieser Schwelle sind sofortige Maßnahmen erforderlich – inklusive Information des Gremiums[2][3].
  • Quantitative Bewertung:
    Die Einschätzung erfolgt regelmäßig durch Kennzahlenbasierte Risikoanalysen, oft mithilfe von Simulationen zur Ermittlung der Gefährdungswahrscheinlichkeit[2][3].

📌 Beispielhafte Anwendung:

Wenn sich durch kumulierte Risiken eine Gefährdungswahrscheinlichkeit oberhalb eines definierten Schwellenwerts ergibt, ist die Geschäftsleitung verpflichtet, aktiv zu werden und Krisenabwehrmaßnahmen einzuleiten[2][3][5].

✅ Pflichten der Geschäftsleitung gemäß StaRUG:

  • Aufbau eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen
  • Kontinuierliche Überwachung und Bewertung der Risikolage
  • Einleitung geeigneter Maßnahmen bei Überschreiten der Gefährdungsschwelle
  • Unverzügliche Information des Überwachungsgremiums bei kritischer Gefährdung[2][3][5]

🧭 Fazit:

Die Bestandsgefährdung nach StaRUG ist ein Frühwarnsignal: Sie zeigt an, dass der Fortbestand eines Unternehmens signifikant gefährdet ist – meist durch eine Summe verschiedener Risiken. Ziel ist es, rechtzeitig gegenzusteuern, bevor Insolvenzgründe wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten[2][3][5].

Quellen:

  1. K1.de – Haftung der Geschäftsleiter
  2. Werner Gleissner – Auswirkungen auf Risikomanagement und Sanierung
  3. Wikipedia – StaRUG
  4. RiskNET – Risikofrüherkennung
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